Seit 1986 ist die DNA-Analyse ein forensisches Standardwerkzeug — zur Überführung von Tätern und zur Entlastung Unschuldiger.
Seit ihrem ersten Einsatz 1986 in England ist die DNA-Analyse aus der Forensik nicht mehr wegzudenken — sowohl zur Identifizierung von Täter:innen als auch zum Nachweis von Unschuld.
Bekannte Fälle
Der „Golden State Killer" wurde 2018 über den Abgleich mit Verwandten in öffentlichen DNA-Datenbanken überführt; beim „Unabomber" führte eine Übereinstimmung von über 99 % zur Festnahme. Im Fall Ryan Ferguson kam ein zu Unrecht Verurteilter nach neun Jahren durch DNA-Beweise frei.
Grenzen
Unzureichendes Probenmaterial, Lagerungsprobleme und datenschutzrechtliche Fragen zu öffentlichen DNA-Datenbanken bleiben Herausforderungen.