Was ein Vaterschaftstest kostet: Heimtest, Apotheke, gerichtsverwertbares Gutachten und Gerichtsverfahren. Und wer zahlt, wenn Gericht oder Jugendamt beteiligt sind.
Kurz: Was kostet ein Vaterschaftstest?
Ein privater Vaterschaftstest für Vater und Kind kostet bei akkreditierten Laboren in Deutschland rund 150 bis 180 €. Nimmt die Mutter als dritte Person teil, liegen die Preise um 300 €. Ein gerichtsverwertbares Gutachten mit dokumentierter Probenahme beginnt ebenfalls bei rund 300 €. Am teuersten wird es im Gerichtsverfahren, wo zum Gutachten Gerichtsgebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten kommen.
Die Preise einzelner Anbieter mit Prüfdatum stehen in unseren Testberichten, etwa bei EasyDNA.
Privater Test: was im Preis steckt
Der Standard ist der Duo-Test: ein möglicher Vater, ein Kind, Wangenabstrich mit Wattestäbchen. Eurofins nennt für seinen Duo-Test eine unverbindliche Preisempfehlung von 178 € bei 24 untersuchten Markern. Die Premium-Variante für bis zu drei Personen mit mindestens 33 Markern liegt bei 299 € (Stand Oktober 2026). Das Gutachten ist dort nach vier Tagen abrufbar.
Die Zahl der Marker ist der wichtigste Unterschied zwischen günstigen und teuren Tests. Mehr Marker und die Probe der Mutter machen ein Ergebnis eindeutiger, vor allem wenn mögliche Väter miteinander verwandt sind, etwa Brüder. Bei sehr günstigen Angeboten lohnt der Blick, ob das Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist.
Aufpreise entstehen durch weitere Personen (ein zweiter möglicher Vater, die Mutter), durch Spezialproben statt Wangenabstrich (siehe Haare, Zahnbürste & Co.) und durch Expressauswertung.
Vaterschaftstest aus der Apotheke
In der Apotheke bekommst du keinen Schnelltest, sondern ein vollständiges Labor-Kit, dessen Preis die Analyse bereits enthält. Die Apotheke vor Ort bestellt es über die Pharmazentralnummer (PZN), Online-Apotheken verschicken es direkt. Weil Apotheken ihre Preise selbst kalkulieren, kann derselbe Test mehr oder weniger als die unverbindliche Preisempfehlung kosten.
Die Apotheken-Kits sehen eine dokumentierte Probenahme vor: Eine unabhängige dritte Person, etwa die Apothekerin oder ein Arzt, bestätigt, wer die Proben abgegeben hat. Das kann gesondert berechnet werden. Wer das Kit in der Apotheke vor Ort kauft, kann die Probenahme dort gleich erledigen.
Gerichtsverwertbares Gutachten
Für Unterhalt, Sorgerecht oder eine Vaterschaftsanfechtung braucht es ein Gutachten, bei dem feststeht, dass die Proben von den richtigen Personen stammen: Ausweisprüfung, Probenahme durch eine neutrale Person wie einen Arzt, ein Gesundheitsamt oder einen Notar und eine dokumentierte Übergabe ans Labor. Dieser Aufwand macht den Preisunterschied zum privaten Test aus, nicht die Analyse selbst.
Private Labore nannten dafür zuletzt Preise ab rund 300 € (familie.de, Stand 2023); die Gebühr für die Probenahme kommt meist hinzu. Ob ein privat beauftragtes Gutachten in einem Verfahren anerkannt wird, entscheidet das Gericht.
Im Gerichtsverfahren: Wer zahlt?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Wird die Vaterschaft festgestellt oder angefochten, beträgt er 3.000 €, in den übrigen Abstammungssachen, etwa dem Klärungsverfahren nach § 1598a BGB, 1.000 € (§ 47 FamGKG). Das vom Gericht beauftragte Gutachten kommt als Auslage hinzu.
Wer zahlt, entscheidet grundsätzlich das Familiengericht nach billigem Ermessen (§ 81 FamFG). Für die erfolgreiche Anfechtung gibt es eine feste Regel: Die Beteiligten tragen die Gerichtskosten zu gleichen Teilen, das minderjährige Kind zahlt nichts, und jeder trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten, also auch den eigenen Anwalt (§ 183 FamFG).
Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen (§ 76 FamFG). Es gelten dieselben Regeln wie bei der Prozesskostenhilfe.
Jugendamt: Beistandschaft
Soll die Vaterschaft für ein Kind festgestellt werden, meist um Unterhalt zu sichern, kann der betreuende Elternteil beim Jugendamt schriftlich eine Beistandschaft beantragen (§ 1712 BGB). Das Jugendamt vertritt das Kind dann bei der Vaterschaftsfeststellung und beim Unterhalt. Erkennt der Mann die Vaterschaft nicht freiwillig an, führt der Weg auch hier über das Familiengericht und dessen Gutachten, und für die Kosten gilt das oben Gesagte.
Gibt es einen kostenlosen Vaterschaftstest?
Nein. Die Laboranalyse kostet immer Geld, und die Krankenkasse übernimmt sie nicht, weil ein Vaterschaftstest keine medizinische Leistung ist. Entlastung gibt es nur im Gerichtsverfahren, über die Kostenverteilung und über Verfahrenskostenhilfe.
Unser Rat
Für die private Klärung reicht ein Duo-Test bei einem akkreditierten Labor. Nimm die Mutter dazu, wenn mögliche Väter miteinander verwandt sind. Für alles, was vor Gericht oder zu einer Behörde soll, wähle gleich das gerichtsverwertbare Verfahren, sonst musst du den Test wiederholen. Und kläre vorher, ob alle Beteiligten einwilligen. Ohne das ist der Test unzulässig, siehe heimlicher Vaterschaftstest.
Wenn du nicht weißt, welches Labor passt, nennen wir dir über unsere Anfrage eines, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Was kostet ein Vaterschaftstest?
Ein privater Test für Vater und Kind kostet bei akkreditierten Laboren rund 150 bis 180 €, mit Mutter um 300 €. Gerichtsverwertbare Gutachten beginnen bei rund 300 € zuzüglich Probenahme. Im Gerichtsverfahren kommen Gerichtsgebühren hinzu.
Was kostet ein Vaterschaftstest in der Apotheke?
Apotheken verkaufen vollständige Labor-Kits, die Analyse ist im Preis enthalten. Eurofins nennt als unverbindliche Preisempfehlung 178 € für den Duo-Test und 299 € für bis zu drei Personen. Apotheken können davon abweichen, und die dokumentierte Probenahme kann extra kosten.
Wer zahlt den Vaterschaftstest bei Gericht?
Das Familiengericht verteilt die Kosten nach billigem Ermessen (§ 81 FamFG). Bei einer erfolgreichen Anfechtung tragen die Beteiligten die Gerichtskosten zu gleichen Teilen, das minderjährige Kind zahlt nichts (§ 183 FamFG). Wer bedürftig ist, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Zahlt die Krankenkasse einen Vaterschaftstest?
Nein. Ein Vaterschaftstest ist keine medizinische Leistung, die Kosten trägt der Auftraggeber oder, im Gerichtsverfahren, wen das Gericht bestimmt.
Hilft das Jugendamt beim Vaterschaftstest?
Das Jugendamt kann auf schriftlichen Antrag Beistand des Kindes werden und die Vaterschaftsfeststellung betreiben (§ 1712 BGB). Erkennt der Mann die Vaterschaft nicht an, entscheidet das Familiengericht auf Grundlage eines Gutachtens.
Quellen
- Vaterschaftstest in der Apotheke (DUO und PREMIUM, UVP) · Eurofins Forensik · abgerufen am 16.10.2026
- Vaterschaftstest Kosten: Womit ihr finanziell rechnen müsst · familie.de (2023) · abgerufen am 16.10.2026
- § 47 FamGKG – Verfahrenswert in Abstammungssachen · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 16.10.2026
- § 81 FamFG – Grundsatz der Kostenpflicht · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 16.10.2026
- § 183 FamFG – Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 16.10.2026
- § 76 FamFG – Verfahrenskostenhilfe · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 16.10.2026
- § 1712 BGB – Beistandschaft des Jugendamts · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 16.10.2026
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